Dieses Blog durchsuchen

Montag, 17. Mai 2010

Rauchen am Arbeitsplatz Personalfachkaufmann/frau Schnell-Lernsystem


© Dr. Marius Ebert, Deutschlands Schnell-Lernexperte, Am Kissel 7, 53639 Königswinter, Fon  0049/2223/90 59 75, Fax 0049/2223/90 59 76, Email: info@spasslerndenk.de, Website: http://www.spasslerndenk.de
                                                                                                               
Rauchen am Arbeitsplatz Personalfachkaufmann/-frau IHK in 12 Tagen

Rauchen, Rechtsgrundlagen

§ 5 (1) Arbeitsstättenverordnung: Der Arbeitgeber muss die erforderlichen Maßnah-men treffen, um die nicht rauchenden Mitarbeiter ausreichend vor dem Tabakrauch der Kollegen zu schützen.

§§ 4,5 Arbeitsschutz-Gesetz: Hiernach muss die Gefährdung der Mitarbeiter (z. B. durch Passivrauchen) beurteilt werden. Gegebenenfalls müssen Gegenmaßnahmen getroffen werden.

§ 618 BGB: Allgemeine Pflicht zu Schutzmaßnahmen

§ 62 HGB: Fürsorgepflicht des Arbeitgebers


Rauchverbote im ganzen Betrieb möglich....

Nach einer Entscheidung des BAG vom 19.01.1999 sind jetzt Rauchverbote im gesamten Betrieb möglich.


...und nur noch in speziellen Raucherzimmern erlaubt

Der Betrieb muss allerdings die Möglichkeit zum Rauchen gestatten, z. B. durch spezielle Raucherzimmer. Im vorliegenden Urteil wurde den Rauchern allerdings noch nicht einmal ein abgeschlossener Raum zur Verfügung gestellt, sondern nur ein überdachter Unterstand im Freigelände. Dies wurde in der Entscheidung des BAG als zulässig erachtet.


Nicht erlaubt: Rauchverbote auf dem gesamten Gelände

Ausdrücklich für nicht zulässig erachtet, hat das BAG ein Rauchverbot auf dem gesamten Betriebsgelände.


Raucher und Nichtraucher: Gestaltungsmöglichkeiten
• Büroteilung von Rauchern und Nichtrauchern

• Raucherzonen

Raucherpausen

• Technische Einrichtungen (Rauchkabinen)

• Veränderungsmaßnahmen: Nichtraucher-Seminare

Frage nach Rauchen beim Vorstellungsgespräch erlaubt?

Ja, es besteht ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers.

Nicht-Einstellung wegen Rauchen erlaubt?

Ja, wenn ein Arbeitnehmer wegen Rauchens nicht eingestellt wird, so ist das keine Diskrimierung nach AGG.

Beachte: Mitwirkung des Betriebsrates

Rauchverbote betreffen Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb. Daher hat der Betriebsrat hier nach § 87 (1) BetrVG mitzu-bestimmen.





Viele Grüße, Lernen ist leicht!


 


Dr. Marius Ebert, der Spaß-Doc
        



































































































































1 Kommentar:

  1. Danke sehr informativ! Noch ein wichtiger Punkt: Wird ein generelles Rauchverbot im Unternehmen missachtet, kann das – nach vorheriger Abmahnung – ein Kündigungsgrund sein. Quelle: http://www.marktundmittelstand.de/nachrichten/strategie-personal/rauchen-am-arbeitsplatz-was-ist-erlaubt/

    AntwortenLöschen