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Sonntag, 4. April 2010

Europäische Union Technischer Betriebswirt/in in 28 Tagen


© Dr. Marius Ebert, Deutschlands Schnell-Lernexperte, Am Kissel 7, 53639 Königswinter, Fon  0049/2223/90 59 75, Fax 0049/2223/90 59 76, Email: info@spasslerndenk.de, Website: http://www.spasslerndenk.de

                                                                       

Europäische Union Technischer Betriebswirt/in IHK Schnell-Lernsystem


Grundidee: Vereinigte Staaten von Europa (W. Churchill)


Bisheriger Fahrplan zur Europäischen Union


1957: Vertrag von Rom. Die Vertreter Belgiens, Niederlande und  Luxem-burgs (BeNeLux), Deutschlands, Frankreichs und Italiens unterzeichnen die Verträge zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG). Das langfristige Ziel ist der Zusammenschluss der europäischen Völker.


           1959: Beginn des Abbaus der Zölle innerhalb der Gemeinschaft


            1962: Einigung auf eine gemeinsame Agrarpolitik


1967: Die Europäische Kommission, das "Management"  der Europäischen           Gemeinschaft, lässt sich in Brüssel nieder


1968: Die Mitgliedsstaaten schaffen alle Zölle ab - die 1959 begonnene Zollunion ist perfekt.


           1973: Dänemark, Großbritannien und Irland treten der EG bei.


1979: Erste Direktwahl des Europäischen Parlaments, das in Straßburg re-sidiert. Außerdem tritt das Europäische Währungssystem (EWS) in Kraft.


           1981: Griechenland wird Mitglied der EG


1986: Portugal und Spanien treten bei. Die nun zwölf Mitglieder ergänzen die Gründungsverträge von Rom um die Einheitliche Europäische Akte; sie enthält den Fahrplan zum gemeinsamen Binnenmarkt.


1990: Das Gebiet der EG wird durch die Wiedervereinigung um das Gebiet der ehemaligen DDR erweitert.




1991: Die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsländer beschließen in Maastricht die Währungsunion. Bis spätestens 1999 soll die EG eine gemeinsame Währung bekommen.


1993: Der Europäische Binnenmarkt tritt in Kraft. In der EG unterliegt der Personen-, Güter-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr keinen Beschränkungen mehr. Aus EG wird EU - die Europäische Union.


           1995: Beitritt von Österreich, Finnland, Schweden


1999: 11 von 15 EU-Staaten bilden das "Euro-Land"(auch „Euro Zone“ genannt). Zunächst nicht dabei sind Großbritannien, Dänemark, Schweden und Griechenland.


2001: Griechenland kommt zum „Euro-Land“ hinzu. Weiterhin nicht dabei sind Großbritannien, Dänemark und Schweden.


2002: Der EURO wird als Bargeld in 12 der 15 EU-Länder eingeführt.


2004: Zum 01.05. wird die EU erweitert („Ost-Erweiterung“). Hinzu kommen 10 Staaten: Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, Slovakei, Ungarn, Slowenien, Malta, Zypern.


           2007: Seit dem 01.01.2007 gehören Bulgarien und Rumänien zur EU. Slowe-
nien führt zum Jahresbeginn den Euro ein. Damit umfasst die EU 27 Staaten; davon gehören 13  Staaten zur Euro-Zone.


2008: Seit dem 01.01.2008 gehören Malta und Zypern zur Euro-Zone, die da-mit nun 15 Staaten umfasst.


2009: Seit dem 01.01.2009 gehört die Slovakei zur Euro-Zone, die nun 16 Staaten umfasst. Die EU hat insgesamt unverändert 27 Staaten.


                                                                                                                             
Wir betrachten im folgenden die wichtigsten europäischen Organe: den Europäischen Rat, die Kommission, den Ministerrat, das Europäische Parlament, den Europäischen Gerichtshof und den Europäischen Rechnungshof.


Europäische Rat


Der Europäische Rat ist ein Gipfeltreffen der Regierungschefs der Mitgliedsstaaten. Auf diesen Gipfeltreffen werden die Leitlinien der Europapolitik festgelegt. Der Europäische Rat ist nicht zu verwechseln mit dem Ministerrat, der oft auch "Rat der Europäischen Union" genannt wird und damit ähnlich klingt. Der Europäische Rat ist kein „richtiges“ Organ der EU, da er  - im Gegensatz zu den anderen Organen  nicht im Vertrag von Rom benannt wird. 


Kommission


Die Kommission hat ihren Sitz in Brüssel. Sie ist das "Management der EU". Sie ist das entscheidende Exekutivorgan. Sie setzt Beschlüsse um, die zum Beispiel im Ministerrat getroffen werden. Neben dieser Exekutivaufgabe hat die Kommission noch Kontrollaufgaben und Initiativaufgaben. Sie sorgt für die Einhaltung der Regeln ("Hüterin der Verträge") und macht Vorschläge für die Fortentwicklung der Gemein-schaft.

Spezielle Befugnisse hat die Kommission im Bereich der Wettbewerbspolitik: Überwachung des Kartellverbotes, der Missbrauchsaufsicht, der Fusionskontrolle sowie der Kontrolle staatlicher Beihilfen. Außerdem verwaltet sie die EU-Haushalte und die verschiedenen Fonds und Förderprogramme.


Ministerrat und Ausschüsse


Der Ministerrat ist das bedeutsamste Entscheidungsgremium der EU. Er ist das gesetzgebende Organ („Legislative“). Der Ministerrat - auch kurz "Rat" genannt - wird gebildet aus den jeweiligen Fachministern. Der Ministerrat entscheidet ent-weder mit qualifizierter Mehrheit oder einstimmig. Einstimmige Beschlüsse sind erforderlich bei Beschlüssen über Steuern, über die Freizügigkeit und über Arbeit-nehmerrechte.

Die Ausschüsse helfen bei der Entscheidungsvorbereitung. In den Ausschüssen sitzen u. a. Vertreter der Gewerkschaften und der Unternehmer.

Der Ministerrat beschließt Verordnungen und Richtlinien. Verordnungen sind "eu-ropäische Gesetze", sie sind unmittelbar geltendes europäisches Recht und haben Vorrang vor nationalem Recht.

Richtlinien legen hingegen die Ziele fest und überlassen es den Mitgliedstaaten, wie sie diese Richtlinien umsetzen. In der Regel werden Richtlinien in das nationale Recht eingearbeitet, das heißt, die nationalen Gesetze werden geändert.


Europa-Parlament


Das Europa-Parlament sitzt in Straßburg. Es ist überwiegend ein Kontrollorgan und ein europäisches Diskussionsforum. Die Rechte des Europaparlamentes sind geringer als die Rechte der nationalen Parlamente, wie zum Beispiel der Bundestag.  Mit zunehmender Tendenz ist das Parlament jedoch auch Gesetzgebungsorgan. Es besteht eine sehr komplizierte Palette von Beteiligungen. Je nach Bereich muss das Europa-Parlament  nur unterrichtet werden oder angehört werden. Es gibt auch Bereiche, für die eine Zusammenarbeit mit dem Europa-Parlament vorgeschrieben ist und Bereiche in denen es zustimmen und mitentscheiden muss. Die Abgeordneten des Europaparlamentes werden für fünf Jahre direkt gewählt.


Europäischer Gerichtshof


Der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Sitz in Luxemburg entscheidet über Auslegung und Anwendung des europäischen Rechts. Der europäische Gerichtshof wird im so genannten Vorlageverfahren eingeschaltet. Das heißt, dass ein nationales Gericht eine Rechtsfrage dem Europäischen Gerichtshof zur Prüfung vorlegt. Die Entscheidungen des EuGH haben Vorrang vor der Entscheidung der nationalen Gerichte.


Europäische Rechnungshof


Der Europäische Rechnungshof überwacht die Haushaltsführung der Kommission. Er hat seinen Sitz in Luxemburg, genauso wie der Europäische Gerichtshof.



EU, Ziele: die vier Freiheiten


Die Freiheit des Personenverkehrs. Jeder EU-Bürger darf in einen anderen Mitgliedsstaat einreisen, sich dort aufhalten und niederlassen, sowie einen Arbeitsplatz suchen. Diplome und Prüfungszeugnisse sollen wechselseitig anerkannt werden. Es werden alle Personenkontrollen an den Binnengrenzen aufgehoben (Schengener Abkommen von 1995 mit einigen Ausnahmen). Außerdem soll auch das Polizeirecht harmonisiert werden.

Die Freiheit des Warenverkehrs. Jeder Bürger kann innerhalb der Union Produkte ungehindert exportieren und importieren. Um dies zu erreichen, werden alle Kontrollen an den Binnengrenzen aufgehoben. Außerdem sollen die Umsatz- und Verbrauchssteuern harmonisiert werden und Normen und Warenvorschriften gegen-seitig anerkannt oder vereinheitlicht werden. Schließlich soll der Markt für öffentliche Aufträge liberalisiert werden.

Die Freiheit des Dienstleistungsverkehrs. Dies bedeutet die Freizügigkeit der Finanz-dienstleistungen, die Harmonisierung von Banken- und Versicherungsaufsicht und die Öffnung der Transport- und der Telekommunikationsmärkte.

Die Freiheit des Kapitalverkehrs. Geld kann innerhalb der Gemeinschaft ohne Behinderung transferiert werden. Der Wertpapierverkehr soll verbessert werden und ein funktions-tüchtiger gemeinsamer Finanzmarkt soll geschaffen werden.

 

GATT: General Agreement on Tariffs and Trade, WTO


Das GATT ist ein internationales Abkommen (Gatt-Kodex) über Zölle und Handelstarife, dem über 130 Staaten angehören. Die Grundaufgabe ist es, einen fairen und offener Welthandel herzustellen und zu sichern und Handelshemmnisse ab-zubauen. Seit 1995 ist das Gatt in die WTO (World Trade Organisation) integriert. Der Sitz ist in Genf.

Die WTO kümmert sich nicht nur um den fairen Handel von Waren (Gatt), sondern auch von Dienstleistungen (Gats = General Agreement on Trade in Services) und um den Schutz geistigen Eigentums (Trips = Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights).


                                                      

Inspirations-Zitat
                                                                                                                                    
„Um einander zu verstehen, brauchen die Menschen nur wenige
Worte. Viele Worte brauchen sie nur, um sich nicht zu verstehen."


Indianische Weisheit



                                                                                          



Viele Grüße, Lernen ist leicht!


 


Dr. Marius Ebert, der Spaß-Doc
                                   































 




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